Die bei der Berechnung der Zinsspanne zu berücksichtigenden Zinserträge setzen sich zusammen aus den Zinseinnahmen aus Kredit- und Geldmarktgeschaften sowie festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen.
Dabei handelt es sich um Schuldbuchforderungen, d. h. Forderungen langfristiger Art, bei denen von wenigen Ausnahmen abgesehen bisher keine Verpflichtung zur Tilgung bestand.