Nach RechVersV gehören zu den Namensschuldverschreibungen insbesondere Namenspfandbriefe, Namenskommunalobligationen und Namens-Landesbodenbriefe sowie auf den Namen des Begünstigten im Schuldbuch eingetragene Schuldverschreibungen des Bundes.
Das Bundesschuldbuch ist in einzelne Schuldbücher, Abteilungen und Konten eingeteilt, für jede Emission wird ein gesondertes Schuldbuch und für jeden Gläubiger ein eigenes Schuldbuchblatt eingerichtet.