Gegenüber einer einfachen E-Mail stellt De-Mail (mangels einer qualifizierten elektronischen Signatur) zwar keine Möglichkeit dar, um das Schriftformerfordernis (gemäß Abs.
Es handelt sich somit beim Schriftformerfordernis und der zuständigen Behörde ausdrücklich um Wirksamkeits- und nicht um Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen.
Diese und andere Vertragsparteien treten zunächst in Vertragsverhandlungen ein, treffen sich zum Vertragsabschluss und unterzeichnen Verträge mit Schriftformerfordernis.
Alle übrigen Schriftformerfordernisse verlangen nur die Unterschrift des Ausstellers, ihr vorangehender Text kann vorgedruckt, maschinenschriftlich oder handschriftlich sein und muss nicht vom Unterzeichner verfasst worden sein.