Solche Genossengerichte wurden üblicherweise flächendeckend in Betrieben, Kolchosen, Schulen und dergleichen eingerichtet und ähnelten damit den auch in nicht-sozialistischen Ländern üblichen Schlichtungskommissionen.
Zusätzlich ist auf zentraler Ebene eine Beschwerde- und Schlichtungskommission als Judikative eingerichtet, die in Streitfällen oder ähnlichem hinzugezogen werden kann.
Eine unabhängige Schlichtungskommission entscheidet rasch und unbürokratisch über Rechtsstreitigkeiten zwischen Maklern, Versicherungskunden und Versicherungen.