Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein nicht-staatliches, außergerichtliches Verfahren für Abreden in Form von Schiedsvereinbarungen, die im Einklang mit deutschem Recht stehen müssen.
Die Parteien einigen sich durch eine Schiedsklausel im Hauptvertrag oder in einer separaten Schiedsvereinbarung darüber, zukünftige Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht beizulegen.