Als Hadernsammler, Scherenschleifer, Regenschirmmacher und Hausierer mussten sie diese als Gewerbe anmelden und wurden von der Gendarmerie kontrolliert.
Darunter befindet sich auch eine Reliefdarstellung eines Scherenschleifers mit seinem Schleifkarren bei der Arbeit, der dabei von einem Kind beobachtet wird.