Für die Scheidung ist die Rechtsordnung berufen, die auf das Recht der allgemeinen Ehewirkung zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Anwendung findet.
Bei den im Jahr 2007 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag in 103.100 Fällen von der Frau (55,1 %) und in 68.000 Fällen (36,3 %) vom Mann gestellt.
Gegenüber 2006 ist die Zahl der nur vom Mann beantragten Ehescheidungen um 1,8 % gesunken, nur von der Frau gestellte Scheidungsanträge gingen um 3,3 % zurück.