Vielmehr soll der Verursacher die Schadensfolgen vergelten, indem er den dauerhaft verletzten Sklaven freilässt, der seinen Dienst nur noch eingeschränkt ausüben könnte.
Dieser beurteilt sich anhand einer wertenden Zurechnung der Schadensfolgen nach Verantwortungs- und Risikobereichen: insbesondere muss das Risiko des Nachteilseintritts bereits im Eingriff angelegt sein.