Ein Versicherungsvertrag kann im Schadenfall zurückgestuft werden, wenn der Versicherer beispielsweise in der Kfz-Versicherung aufgrund einer Schadenmeldung eine Zahlung leistet oder eine Schadenrückstellung bildet.
Prinzipiell sind die Schadenrückstellungen dem Grunde und der Höhe nach für den einzelnen Versicherungsfall zu bilden, es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.