Die Notarkammern haben die Bearbeitung der Schadenmeldungen zu ihren Vertrauensschadenversicherungen dem Notarversicherungsfonds als zentraler Institution übertragen.
Ein Versicherungsvertrag kann im Schadenfall zurückgestuft werden, wenn der Versicherer beispielsweise in der Kfz-Versicherung aufgrund einer Schadenmeldung eine Zahlung leistet oder eine Schadenrückstellung bildet.
Gelegentlich, zum Beispiel bei Schadenmeldungen im Bereich Berufsunfähigkeit, kommen auch von Versicherern beauftragte externe Versicherungsdetektive zum Einsatz.