Für beide Bereiche gelten die grundsätzlichen Regeln des Schadenersatzrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts allerdings mit einigen verkehrsrechtlichen Besonderheiten.
Das Kraftfahrzeug-Schadensrecht weicht in einigen Punkten vom allgemeinen Schadenersatzrecht ab, da nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug versichert ist.
Außerdem schützt herkömmliches Schadenersatzrecht nicht Personen, welche öffentlich fotografiert worden sind, weil dies nicht als Datenschutzverletzung angesehen wird.
Im Schadenersatzrecht hat der Schädiger unentgeltlich gezogene Gebrauchsvorteile aus der Nutzung eines Gegenstandes in Form eines Nutzungsentgelts zu ersetzen.