In urheberrechtlicher Hinsicht ist eine Gebrauchsgrafik ein Werk der angewandten Kunst (Kunstwerk), bei der mehr Schöpfungshöhe erreicht sein muss als bei anderen Werkgattungen.
Voraussetzung des Schutzes ist, dass das herausgegebene Werk (also mit Schöpfungshöhe) oder der herausgegebene Text (schutzunfähig) nicht mehr geschützt ist oder nie geschützt war (Gemeinfreiheit).
So kann aus der Sicht des Urheberrechts ein Künstler ein Werk beispielsweise erst dann als sein Eigentum bezeichnen, wenn es eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht hat.