Ein weibliches Mitglied des Fischertagsverein hatte zweimal eine Satzungsänderung angestrebt (im Jahr 2018 und 2019), die mit großer Mehrheit abgewiesen wurde.
Beschlüsse des zuständigen Stiftungsorgans zu Satzungsänderungen, der Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder der Aufhebung der Stiftung müssen ebenfalls von der Stiftungsaufsicht genehmigt werden.