Die Auswirkungen im Sanktionsbedürfnis haben in der Regel auch Auswirkungen auf den Gesetzgebungsprozess, sodass sie Parameter für ein liberales oder eher restriktiveres Sanktionsrecht sein können.
Von 1983 bis 1995 war er Direktor des Instituts für Umweltschutz-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie von 1985 bis 2000 Direktor des Instituts für Sanktionsrecht und Kriminologie.