Der Kontoauszug, den die Kreditinstitute für ihre Kunden erstellen, ist mithin rechtlich keine Saldoanerkenntnis, sondern lediglich als informatorischer Tagessaldo zu bewerten.
Die Stornierung ist nur solange möglich, bis die fehlerhafte Gutschrift in einen Rechnungsabschluss eingestellt wurde und dieser durch Saldoanerkenntnis auch die Zustimmung der Bank gefunden hat.