Realsicherheit (oder Sachsicherheit) ist im Bankwesen eine Kreditsicherheit, bei der ein oder mehrere Sicherungsgeber dem Kreditgeber eines oder mehrere dingliche Rechte einräumen.
Außerhalb von grundpfandrechtlich gesicherten Immobilien wird bei Kreditinstituten im Rahmen von Kreditgewährungen auch ein Beleihungswert für andere Sachsicherheiten festgesetzt.
Neben einem weitaus größeren Kreis berücksichtigungsfähiger finanzieller Sicherheiten und anerkannter Gewährleistungsgeber werden sowohl Personalsicherheiten als auch Sachsicherheiten risikomindernd anerkannt.
Häufig wird der Begriff Beleihung einengend lediglich für Immobilien als Kreditsicherheit verwendet, bankbetrieblich jedoch ist hierunter jede durch eine Sachsicherheit gesicherte Kreditgewährung zu verstehen.