Der Gerichtshof entschied sich gegen ihren Vorschlag zur Gewerkschaftsbildung, später wurden aber viele ihre Forderungen für gleiche Sachbezüge erfüllt.
Die Vorschrift ist mit der deutschen Auslegung identisch und beinhaltet alle Personal- und Personalnebenkosten einschließlich etwaiger Sachbezüge (Deputatlohn).