Unter einer Erweiterungsinvestition versteht man in der Betriebswirtschaftslehre Investitionen im Sachanlagevermögen, die der Erweiterung der betrieblichen Kapazität dienen.
Der Zähler sollte nicht dadurch verkleinert werden, dass nur das Sachanlagevermögen ausgewählt wird, da auch Beteiligungen und immaterielles Anlagevermögen durch Kapital gebunden sind.
Rationalisierungsinvestition sind in der Betriebswirtschaftslehre Investitionen im Sachanlagevermögen und/oder organisatorische Maßnahmen, die der Rationalisierung dienen.
Unter einer Gründungsinvestition versteht man in der Betriebswirtschaftslehre Investitionen im Sachanlagevermögen, die bei der Unternehmensgründung anfallen.
Überstieg das Vermögen das Sachanlagevermögen abzüglich Grund und Boden, so wurde in der übersteigenden Höhe eine Ausgleichsverbindlichkeit festgesetzt.
Die kalkulatorische Abschreibung ist im Rechnungswesen ein Teil der kalkulatorischen Kosten, die den tatsächlichen Werteverzehr vom Sachanlagevermögen unabhängig von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Schranken zugrunde legen.
Der Grundstoffindustrie gehören überwiegend anlagenintensive und energieintensive Großunternehmen an, denn der große Kapitalbedarf wird für das mit viel Energie betriebene Sachanlagevermögen benötigt.
Damit sind Rationalisierungsinvestitionen nicht einseitig auf das Sachanlagevermögen fokussiert, sondern können auch auf organisatorischen Maßnahmen beruhen.