Außerdem regelt das Gesetz die Haltung von dort definierten Pelztieren wie Nerz oder Rotfuchs (und Anhang), nachdem es zuvor in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung versucht wurde.
Ursprünglich nur naturfarben, braun oder schwarz gefärbt erwies es sich in der Strichbleichtechnik als ideale Grundlage für Imitationen von Steinmarder, Baummarder, Zobel und Rotfuchs.
Nach den Ergebnissen einer dänischen Studie ist auch der Rotfuchs ein wesentlicher Beutegreifer des Waldkauzes, dem vor allem Ästlinge zum Opfer fallen.