Es kann an jedes ergonomisch relevante Alltagsprodukt wie Nackenstützkissen, Betten, Autositze, spezielle Sitzmöbel, Büromöbel, Schulranzen, Rollatoren und Gehhilfen, Schuhe und Gartengeräte verliehen werden.
Ebenso können gemeinsam reisende Gruppen, Fahrgäste mit sperrigen Gepäckstücken, Fahrrädern, Rollatoren, Hunden oder Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer, mobilitätseingeschränkte Personen und Blinde beziehungsweise Sehbehinderte die Abfahrt verzögern.
Ein Vorteil von Rollatoren ist, dass ihre Nutzer sie – anders als Gehstöcke, Unterarmgehstützen oder Gehgestelle ohne Räder – nicht vom Boden abheben müssen.