Die Restitutionsklage (von lateinisch restituere – wiederherstellen) im deutschen Zivilprozess ist eine Unterart der Wiederaufnahmeklage, eine andere Unterart ist die Nichtigkeitsklage.
Da Altbesitzer eine Restitutionsklage erheben konnten und von diesem Recht in großer Zahl Gebrauch gemacht wurde, seien die Gerichte überlastet und die Verfahren zögen sich über mehrere Jahre hin.