In den Jahren 1947 und 1948 war dies auch zunehmend von politischer Bedeutung in Fragen der Besatzungspolitik, der Demontage, Reparationen, Requisitionen, Besatzungskosten oder des Staatsangehörigkeitsrechts.
Das aber würde aller Welt demonstrieren, dass die Reparationen demnächst nicht gesenkt und womöglich die deutsche Zahlungsfähigkeit übersteigen würden.
Im Völkerrecht steht der Begriff in Begründungszusammenhang mit einer Staatshaftung für aufgetretene Schäden völkerrechtswidrigen Handelns, insbesondere für Kriegshandlungen, die Reparationen daraus abgeleitet bedingen können.
Papen half das Ende der Reparationen innenpolitisch wenig: Die erstarkten Kommunisten und Nationalsozialisten warfen ihm vor, dass dennoch letzte Zahlungen zum Kompromiss gehörten.
Zunächst wurden Anlagen (aber nicht das komplette Werk) im Rahmen der Reparationen der sowjetischen Besatzungszone mit Hilfe von Kriegsgefangenen abgebaut.
Diese Rechnung berücksichtigte weder Kriegsschäden noch Verluste durch Reparationen noch die Abwertungsquote der Währungsreform, die den Angeklagten mit angelastet wurde.