In den 1990er-Jahren wurde das Angebot dann mit europäischen Aktien und Rentenwerten (1992), einem Geldmarktfonds (1994), einem Altersvorsorgefonds (1998) und einem Dachfonds (1999) erweitert.
Die monatliche Bruttorente berechnet sich, indem die während des Versicherungslebens unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.
Der Abschlag erfolgt von dem Rentenwert, der sich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente ergibt, nicht von dem hochgerechneten Altersrentenwert.
Für das Beitrittsgebiet werden bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse abweichend davon ein besonderer aktueller Rentenwert (Ost) sowie besondere Entgeltpunkte (Ost) ermittelt und den Berechnungen zugrunde gelegt.
Da bei der Regelaltersrente der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor jeweils 1,0 lauten, lässt sich die Rente über die einfache Multiplikation der Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert ermitteln.