Die Rentenschuld ist eine Belastung des Grundstücks in der Form, dass zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Rente).
Der Gläubiger kann die Ablösung nicht verlangen, es sei denn, die Sicherheit der Rentenschuld ist durch Verschlechterung des Grundstücks gefährdet und die Gefährdung wird nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt.
Als Rechtssubjekt kommen Unternehmen (Versicherungsunternehmen mit privaten Rentenversicherungen), Behörden (gesetzliche Rentenversicherungen) oder Privatpersonen (für Geldrenten, Leibrenten, Leibgedinge, Reallasten, Rentenschulden) in Betracht.