Diese waren zuständig für die Wahl von Vertretern in das Reichsregiment, des Reichskammergerichts und seit der Reichsexekutionsordnung auch für die Sicherung des Landfriedens, Friedenssicherung und Münzpolizei.
Dennoch zogen sich die Verhandlungen zu den verschiedenen Reformprojekten, neben dem Gericht betraf dies besonders das Reichsregiment und den Landfrieden, über Monate hin.