Mit dem zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft abgeschlossenen Reichskonkordat musste sich Lauscher wegen seines Priesteramtes aus der Politik zurückziehen.
Er kritisierte den Abschluss des Reichskonkordats, weil er befürchtete, dass sich damit die Institutionen des politischen Katholizismus nicht schützen ließen.
Die offen gehaltenen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 31 (Schutz und Eigenständigkeit katholischer Verbände) des Reichskonkordates erschwerten die mühsamen Verhandlungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Reichskonkordat wirksam zustande gekommen sei und während der Zeit des Nationalsozialismus innerstaatlich galt.