Für 34 der dort umgekommenen Reichsgerichts- und Reichsanwaltschaftsmitglieder gibt es seit 1957 im Hauptgebäude des Bundesgerichtshofes eine Gedenktafel.
Dieses Vorgehen, dem ein Beleidigungsprozess bis vor das Reichsgericht folgte, bei dem Schmückle freigesprochen wurde, verschaffte ihm Ansehen in den nationalsozialistischen Kreisen.
Es ging beim Widerstand der Stände nicht darum, eine Beteiligung am Gesetzgebungsrecht durchzusetzen, sondern um die Verhinderung der Abschneidung von den Reichsgerichten.