Seit der Saison 2004/05 können Spieler, Trainer oder sonstige auf der Spielerbank anwesende Personen bei bestimmten Regelverstößen gegenüber dem Kampfgericht mit Strafen belegt werden.
Sportgerichte sind von Verbänden und Vereinen eingesetzte Organisationen zur Behandlung und Sanktionierung von Regelverstößen gegen das Sportrecht in den einzelnen von ihnen organisierten Sportarten.
Fast alle Entscheidungen des Schiedsrichters sind unanfechtbare Tatsachenentscheidungen, lediglich bei Regelverstößen des Schiedsrichters sowie bei der Zumessung weiterer Strafen nach Feldverweisen ist die Sportgerichtsbarkeit zuständig.
Ein Siebenmeter wird bei absichtlichen Regelverstößen der Verteidiger im Schusskreis verhängt, oder bei Regelverstößen, die ein Tor oder zumindest eine nahezu hundertprozentige Torchance verhindert haben.
Ihre Kenntnisse zu Regelverstößen können Hinweisgeber den Strafverfolgungsbehörden auch anonym übermitteln, da nach dem Legalitätsprinzip die Polizei auch anonymen Anzeigen nachgehen muss.
Zur Streitschlichtung oder Sanktionierung von Regelverstößen kommt täglich das Lösungskomitee zusammen, welches aus einem Lehrer und vier Schülern besteht.