Er beschrieb umfangreich und kritisch Handel, Verkehr, Rechtswesen, Hochzeiten, Begräbnisse uns andere Volksbräuche und verwendete dafür insbesondere die Gesetze der Landschaften.
Damit setzte sich im Rechtswesen das Territorialprinzip gegenüber dem früheren Grundsatz des personalen (an die Volkszugehörigkeit gebundenen) Rechts durch.
Im Rechtswesen, das nach britischem Vorbild aufgebaut ist, gibt es neben den Zivilgerichten auch Schariagerichte, die bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen unter Muslimen angerufen werden können.