Er scheiterte jedoch, zog sich den Vorwurf der Parteilichkeit zu und konnte die traditionellen Herrscheraufgaben der Friedens- und Rechtswahrung nicht ausüben.
Der Vorwurf, der Kaiser vernachlässige mit der Rechtswahrung die vornehmste Herrscherpflicht, löste in der großen Fürstenversammlung starke Empörung aus.