Deshalb sei die Entscheidung des Gerichts methodisch fehlerhaft, auch weil das Gericht seine Kompetenz überschritten habe und sein Urteil einem Aufruf zur Rechtsverweigerung gleichkomme.
Dies war vor allem bei Rechtsverweigerung der Fall, also wenn die Gerichte des adeligen Landesherrn einem Untertan versagten, einen Gerichtsprozess gegen einen anderen zu führen.
Der Begriff Rechtsverweigerung bezeichnet im juristischen Sprachgebrauch die Unterlassung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde, in einem vorgelegten Rechtsfall trotz Zuständigkeit zu entscheiden.