Sein wissenschaftliches Interesse konzentriert sich auf das nationale und internationale Gesellschafts- und Unternehmensrecht, die Rechtsvergleichung, die Rechtssoziologie sowie die Europäisierung der Privatrechtssysteme.
Seine wissenschaftliche Arbeit galt insbesondere der Rechtsvergleichung, unter anderem der Beschäftigung mit dem italienischen und dem französischen Recht.
Seine Forschungsinteressen sind Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Schuldvertragsrecht, Europarecht, Rechtstheorie und Rechtsvergleichung.
Die Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht überschneidet sich teilweise mit der Vergleichenden Politikwissenschaft und der Vergleichenden Verwaltungswissenschaft.