Dabei macht es keinen Unterschied, dass Empfehlungen nicht kraft Europarechts, sondern kraft des Rechts der Mitgliedstaaten Rechtsverbindlichkeit erlangen.
Dieses Verfahren wird hauptsächlich bei Software-Produkten angewendet, die Rechtsverbindlichkeit ist umstritten und wird stark unterschiedlich beurteilt.
Ferner spielt die Rechtsverbindlichkeit bei der Gültigkeit einer Zusicherung im Sinne der Rechtskraft (siehe auch Gewährleistung, verbindliche Auskunft) eine Rolle.
Rechtsverbindlichkeit liegt vor, wenn bei Willenserklärungen oder Rechtsgeschäften aus der Sicht des Empfängers oder der anderen Vertragspartei eine rechtliche Bindungswirkung gewollt ist und Rechtswirksamkeit eintritt.