In der veralteten Rechtssprache ist die Ediktalzitation eine durch öffentliche Ausschreibung erfolgte gerichtliche Vorladung einer Person (Zitation), deren Aufenthaltsort unbekannt ist.
In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet Konkurrenz die gemeinsame Finanzierung eines Projektes durch verschiedene Institutionen, von denen jede einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz der Instandhaltungskosten übernimmt.
Er ist der Alltagssprache entnommen, wird allerdings auch in der Rechtssprache verwendet, um bestimmten im Gesetz näher beschriebenen Verfahrensabläufen eine Kurzbezeichnung zu geben.