Ein etwaiges Versehen des Sachbearbeiters der Ausländerbehörde kann für den Betroffenen mit Rechtsnachteilen verbunden sein, die er erst später bemerkt.
Im Bereich der Rechtsgeschäfte bedeutet Überraschung einer Partei auch, dass diese dies als Überrumpelung oder Übertölpelung empfindet und Rechtsnachteile entstehen.