Die weltliche Rechtsfindung und -auslegung fiel einer sich ständig weiterentwickelnden, rechtskundigen kurulischen Rechtspflege zu, die rational und wissenschaftlich ausgerichtet war.
Gesetzgebung, Rechtsprechung und der wissenschaftliche Diskurs beeinflussen sich bei der Rechtsfindung wechselseitig, indem etwa Gerichte sich bei ihren Entscheidungen bestimmte Literaturmeinungen zu eigen machen oder ausdrücklich ablehnen.