Nach Änderungen in Status und Aufgabenbereich des Rechnungsprüfungswesens wurde 1852 die seit 1821 bestehende Rechnungskammer in eine Oberrechnungskammer umgewandelt und 1879 in ihren Befugnissen aufgewertet.
In der Tat war die Rechnungskammer aufgrund der Tatsache, dass sie Beschlüsse des Parlement im Finanzbereich mehrfach nicht dokumentierte, zu einem Ärgernis geworden.
Unterlagen aus der Rechnungskammer des Königs beweisen jedoch, dass dieser durch eine jährliche Pension in Höhe von 600 Écus und weiteren regelmäßige Zahlungen gut für seine ehemalige Mätresse sorgte.