Weil die fünf zentralamerikanischen Mitgliedstaaten über keine einheitliche Währung verfügen, nutzt sie bei der Kreditvergabe eine künstliche Rechnungseinheit, den sog.
Preise wurden bei den überregionalen Kaufleuten immer in der Rechnungseinheit Reichstaler angegeben, bezahlt wurde aber dann mit dem regionalen Geld, was dann einen Umrechnungskurs zum theoretischen Reichstaler zur Folge hatte.
Soweit der Lagerhalter haftet, ist die Höhe des von ihm zu leistenden Schadenersatzes auf zwei Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Ware begrenzt.
Als Rechnungseinheit diente dabei der Wert einer Sklavin (cumal []), eine im keltischen Bereich übliche Berechnungsgrundlage – auch für Abgaben, Strafen, Reparationszahlungen und anderes.