Einziger Bezugspunkt für die Berechnung des geringsten Gebotes ist die grundbuchliche Rangposition des als Verfahrensherr anzusehenden bestrangig betreibenden Gläubigers.
Dadurch sind Hyänen, die besonders viele Nachkommen und andere nahe Verwandte haben, im Vorteil und besetzen die höchsten Rangpositionen in der Clanhierarchie.
Darin besitzen die durch Heiratsregeln verbundenen Abstammungsgruppen eine hierarchisch gestaffelte Rangposition, die durch ihren abstammungsmäßigen Abstand zur prestigereichsten Gruppe im Zentrum beschrieben wird, welche den Häuptling stellt.