1959 unterlag seine von ihm begründeten Vereinigung Wir, ein Zusammenschluss von Produzenten, Händlern und Verbrauchern, gegen bayerische Einzelhändler unter Bezug auf des Rabattgesetz, das Rabatt von mehr als 3 % untersagte.
Zunächst wurde mit dem Rabattgesetz von 1933 die Rückvergütung auf drei Prozent begrenzt und damit das Interesse an der Mitgliedschaft in der Konsumgenossenschaft entscheidend beschnitten.