Da in dem Abkommen jedoch keine konkreten Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle enthalten sind, hat sich eine effektive Überwachung der Einhaltung als nicht umsetzbar erwiesen.
Er beriet Deutschland im Festlandsockel­streit vor dem Internationalen Gerichtshof und publizierte zur Rüstungskontrolle sowie zum Verbot der Anwendung von Atomwaffen.
Ab 2001 war er Gesandtschaftssekretär zweiter Klasse, stellvertretender Abteilungsleiter, Abteilungsleiter der Abteilung für Rüstungskontrolle und Abrüstung, dieses Amt hatte er bis 2006 inne.
Mit Blick auf den zweiten Vorwurf, der mangelhaften Verifikation und der stets lauernden Gefahr des Vertragsbruchs, verweisen Befürworter der Rüstungskontrolle auf die Geschichte der Rüstungskontrolle.