Ist die Ware zum Weiterverkauf bestimmt, wird die Untersuchungs- und Rügepflicht hinausgeschoben, bis der Endverbraucher die Sache in Gebrauch genommen hat.
Der Kontoauszug, der einen Rechnungsabschlusssaldo aufweist, enthält einen gesonderten Hinweis auf die bestehende Rügepflicht des Kunden und die Folgen eines damit verbundenen Fristversäumnisses.