Ob eine Rückzahlungsverpflichtung besteht, ist im Einzelfall schwierig zu beurteilen; in den letzten Jahren sind hierzu zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen ergangen.
Hierbei verpflichtete sich der Staat nur zur Zahlung des Zinses („Rente“) und übernahm keine Rückzahlungsverpflichtung, er räumte sich allenfalls ein Tilgungsrecht ein.