Bei Kapitalgesellschaften kann ein Gesellschafter versuchen, sich durch entsprechende Vertragsgestaltung eine theoretische Rückzahlungsmöglichkeit wie normale Gläubiger zu verschaffen.
Der Staat ermöglichte aber zusätzliche Erleichterungen, wie zum Beispiel dem Wegfall der Stempelsteuer, kurzfristige Rückzahlungsmöglichkeit und eine kleine Stückelung.