Die Mieterselbstauskunft beinhaltet außer dem bisher erwähnten Inhalt auch mieterspezifische Fragen nach etwaigen Mietrückständen, Räumungsklagen, Zwangsvollstreckungen, abgegebenen Versicherungen an Eides statt oder Haftstrafen.
Diese sogenannte Schonfrist endet aber zwei Monate, nachdem der Mieter eine Räumungsklage wegen der Kündigung zugestellt bekommen hat; danach bleibt die Kündigung auf jeden Fall wirksam.
Ein Beispiel wäre das Vorbringen eines als Kläger auftretenden Vermieters, der zur Begründung seiner Räumungsklage ausführt, andere Mieter hätten sich über den Beklagten beschwert, weil dieser die Hausordnung nicht einhalte.
Praktisch häufig ist die Kündigung eines Mietvertrags wegen Mietausfall (Zahlungsverzug) des Mieters mit anschließender Räumungsklage des Vermieters (Abs.