In vielen Kantonen und Gemeinden wurden zudem als Präventionsmassnahme Listen von Personen eingerichtet, welche als sogenannte Querulanten aufgefallen sind.
Neben diesen gibt es eine große Anzahl untereinander konkurrierender Klientelen: selbsternannte Justizopfer, Querulanten oder anderweitig Verhaltensauffällige können sich dahinter verbergen.
Nachdem die Mechterser und Vögelser schließlich nach einigen Beschwerdebriefen an die Landdrostei als „Querulanten“ bezeichnet wurden, wurde der Weg am Ende doch auf Staatskosten erneuert.
Bildungssprachlich abwertend bezeichnet Querulant jemanden, der sich unnötigerweise beschwert und dabei starrköpfig auf sein zum Teil vermeintliches Recht pocht.