Es scheint, dass dieses Schlichtungsverfahren zugleich eine Art Vorverhandlung darstellte, in der die Prozessparteien alle ihre Argumente und Beweismittel darlegen mussten.
Bei ordnungsgemäßer Ladung zur streitigen Verhandlung darf im Zivilprozess auch in Abwesenheit einer Prozesspartei oder ihres Bevollmächtigten verhandelt und durch Versäumnisurteil entschieden werden.
Ob der in der Niederschrift protokollierte Vortrag der Prozessparteien dagegen wahr ist (materielle Beweiskraft), unterliegt dem freien Ermessen des Gerichts.
Unter einer Terminsvollmacht versteht man im deutschen Zivilprozessrecht die Vollmacht, eine Prozesspartei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, im Termin zur mündlichen Verhandlung zu vertreten (Abs.