Das Gleiche gilt für Gewerkschaften und Sozialverbände, die als Prozessbevollmächtigte ihrer Mitglieder ihre hauptamtlichen Mitarbeiter mit der Prozessvertretung beauftragen.
Untervollmachten werden häufig in Rechtsanwaltskanzleien eingesetzt, zum Beispiel wenn ein Mandant einen Prozessbevollmächtigten beauftragt und dieser wiederum Untervollmachten an seine Mitarbeiter erteilt.
Dies gilt nicht, wenn die betroffene Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird, allerdings hat das Gericht das Verfahren auf dessen Antrag auszusetzen.
Möllers war Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung im Verfahren über die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht und verteidigte die Vorratsdatenspeicherung auch danach aktiv in der öffentlichen Diskussion.
Bei der Verwendung einer Kennziffer muss nicht mehr der gesamte Antragsteller/Prozessbevollmächtigte eingetragen werden, vielmehr genügt die Angabe der Kennziffer in dem entsprechenden Bereich.