Gericht und Prozessbeteiligte sollten im Interesse ungefilterter Sachverhaltsermittlungen und damit der Wahrheitsfindung unmittelbar miteinander sprechen können, die Ordnungsmäßigkeit der Verfahren bis zum Urteilsspruch sollte für jedermann transparent sein.
Darunter fallen die richterliche Anordnungen gegen Prozessbeteiligte oder Zuschauer, die der Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtsverfahren und der Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens dienen.
Mittlerweile ist nach Aussagen von Richtern das Phänomen zu beobachten, dass sich Prozessbeteiligte und Zuschauer so verhalten, wie sie dies in den Shows vorgespielt bekommen.
Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist grundsätzlich verpflichtend, gilt stufenweise für die Gerichte und berufsmäßige Prozessbeteiligte wie etwa Rechtsanwälte.