Das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren, kurz Doppelproporz, ist eine Methode zur Verteilung von Parlamentsmandaten auf Parteien bei Vorhandensein von mehreren Wahlkreisen bei Proporzwahl.
Das Verhältniswahlrecht, oder wie es damals hieß, die Proporzwahl, wurde von Zeit zu Zeit von Vertretern aller politischen Ansichten vorgeschlagen, jedoch am vehementesten von der Sozialdemokratie.